Newsletterarchiv 2020 – Corona Krise
Newsletter Juli 2020
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet
Finanzielle Unterstützung für KMU, Soloselbständige und gemeinnützige Organisationen
Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres eingebrochen
Newsletter Juni 2020
Blick nach vorne wagen - Neue Corona-Hilfen bis €150.000
Sehr geehrte Damen und Herren,
Corona beherrscht noch immer mehr oder weniger den Alltag jedes einzelnen. Wichtig ist nun auch den Blick nach vorne zu wagen und Möglichkeiten zu nutzen. Einzelne Unternehmen sind aber auch weiterhin so stark betroffen, dass sie
Newsletter Mai 2020
Fakten statt Fake-New
Mit diesem einleitenden Satz informiert Rheinland-Pfalz auf seiner offiziellen Internetseite zur Corona-Pandemie! Denn nur aus offiziellen Quellen erhalten Sie die wirklich verlässlichen, für Rheinland-Pfalz gültigen Regelungen zur Lockerung der Corona-Beschränkungen und zwar für jeden Bereich.
Eine Stärke des Föderalismus ist die Autonomie der Bundesländer, die in dem
Neuigkeiten für Unternehmer in der Coronakrise
Neuigkeiten im Überblick
Zur Unterstützung der mittelständischen Unternehmen wurde heute in einer gemeinsamen Presseerklärung ein sogenanntes Schnell-Kreditprogramm vorgestellt. Die besonders wichtigen Eckpunkte sind eine 100%ige Haftungsfreistellung und der Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen
Sofortkredit-Programm des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort sind die Anträge für das ergänzende Sofortkredit-Programm des Landes Rheinland-Pfalz verfügbar! Das Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in
Antragsverfahren Soforthilfe
Die Soforthilfe des Bundes (bis 9.000 EUR bei Soloselbständigen und Betrieben bis zu 5 Beschäftigten / bis 15.000 EUR bei Betrieben von 6 bis 10 Beschäftigten) wird über die jeweiligen Länder abgewickelt. Für das Land Rheinland-Pfalz wird dies über die ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) erfolgen.
Sobald der Antrag online
Ergänzende Maßnahmen Land Rheinland Pfalz
Die Soforthilfen von Bund und ergänzend vom Land Rheinland-Pfalz sehen Folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm… Read the rest
Kernpunkte der Soforthilfen (Zuschüsse):
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen (gelten für alle Wirtschaftsbereiche) sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
· bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
· bis 15.000 € … Read the rest