Ergänzende Maßnahmen Land Rheinland Pfalz

Die Soforthilfen von Bund und ergänzend vom Land Rheinland-Pfalz sehen Folgendes vor:


Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.

Zur gesamten Meldung mit allen Inhalten kommen Sie hier:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Die detaillierten Inhalte des Bundesprogramms (Zuschüsse) finden sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438?view=renderNewsletterHtml

Damit Sie den Überblick behalten, nachfolgend eine Zusammenfassung aller derzeit von Bund und Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehenden Programme und Hilfen

Darlehen und Bürgschaften Land & Bund:
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei KfW, ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.

Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben info@bb-rlp.de , Hotline 06131 62915-65. Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig. Kontakt: beratung@isb.rlp.de
Hotline 06131 6172-1333.

Hier finden Sie die konkreten Kredit-Hilfen des Landes über die ISB:
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html

Die konkreten Hilfen der KfW (Bund)
Außerdem gibt es für alle Unternehmen die Möglichkeit, Hilfen der bundeseigenen KfW in Anspruch zu nehmen. Konkret handelt es sich hier um Liquiditätshilfen für Unternehmen die kürzer als 5 Jahre am Markt agieren, länger als 5 Jahre am Markt agieren und Sonderprogramme. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Auch hier greift die Risikoübernahme von bis zu 90 Prozent (KfW-Unternehmerkredit 037).

Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20.
Bundesarbeitsministerium: http://bit.ly/Corona-Bundesarbeitsministerium

Steuerliche Maßnahmen

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Antrag Stundung/Herabsetzung: www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Stundung_Herbsetzung_Corona.pdf

Weiterhin geben wir Ihnen hier eine Liste hilfreicher Links und Hotlines:

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de