Sofortkredit-Programm des Landes Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab sofort sind die Anträge für das ergänzende Sofortkredit-Programm des Landes Rheinland-Pfalz verfügbar! Das Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ ergänzt die Soforthilfen des Bundes und erweitert diese zudem auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie den Antrag, Richtlinie und Merkblätter: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html#tab6179-1

Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Der Kredit wird mit einer 90%igen Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut beantragt und ausgereicht. Eine Kreditzusage setzt voraus, dass die Rückzahlung des Kredites durch den Endkreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu den vereinbarten Bedingungen erwartet werden kann. Für den Kredit können bankübliche Sicherheiten bestellt werden. Art und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Kreditanträge müssen bis spätestens 30.06.2020 bei der ISB eingehen.

Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.

Diese o. g. Sofortkredite ergänzen die bereits am Montag, den 30.03.2020 veröffentlichen Soforthilfen des Bundes (Zuschüsse). Hier gelangen Sie zu den Anträgen, Richtlinien und Merkblättern der Soforthilfenhttps://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Bitte beachten Sie, dass bei der Unternehmensgruppe Solo-Selbständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter die Gewährung des Bundes-Zuschusses und / oder des Darlehens unabhängig voneinander erfolgen können. Bei der Unternehmergruppe 11 – 30 Mitarbeiter sind Darlehen und Zuschuss nur im Verbund zu beantragen.

Beste Grüße, Ihr Team der WFG Rhein-Lahn

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de