Newsletter Mai 2020

Fakten statt Fake-New

Mit diesem einleitenden Satz informiert Rheinland-Pfalz auf seiner offiziellen Internetseite zur Corona-Pandemie! Denn nur aus offiziellen Quellen erhalten Sie die wirklich verlässlichen, für Rheinland-Pfalz gültigen Regelungen zur Lockerung der Corona-Beschränkungen und zwar für jeden Bereich.

Eine Stärke des Föderalismus ist die Autonomie der Bundesländer, die in dem vorgegebenen Rahmen der Bundesregierung selbst Entscheidungen treffen. Gerade in Grenzregionen zu anderen Bundesländern kann dies in der aktuellen Situation zu unterschiedlichen Vorgehensweisen führen. Eine zuverlässige Quelle für die bei uns gültigen Regelungen ist die nachfolgende Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/themen/zukunftsperspektive-rheinland-pfalz/

Ebenso zuverlässige Quellen sind Ihr Kreishaus in Bad Ems und Landrat Frank Puchtler, die dem Kreishaus angehörenden Abteilungen, die Verbandsbürgermeister und deren Mitarbeiter sowie die Bürgermeister vor Ort, Schul- und Kindergartenleiter sowie Ihre Wirtschaftsförderer vor Ort und im Kreishaus. Nicht immer haben diese Menschen direkt Antworten für Sie parat, aber wir versichern Ihnen, dass alle zusammen an der Klärung der Anliegen arbeiten und diese Aufgabe ernst nehmen. Wir befinden uns in einem dynamischen Prozess, der uns alle gleichermaßen vor Herausforderungen stellt.

Stufenplan Rheinland-Pfalz als Tabelle:

Auf der o.g. Internetseite finden Sie eine recht übersichtliche, kompakte Tabelle, welche die aktuellen Regelungen und Lockerungen auf einen Blick zeigt: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/20200513_Anhang_PrM_PK_Corona-Zukunftsperspektive_RLP_Tabelle_Rheinland-Pfalz.pdf

Umsetzung und Auflagen

Die weiteren Lockerungen werden Schritt für Schritt umgesetzt. Für viele Lockerungen sind die Regeln zur Umsetzung aber nicht konkret ausformuliert oder ggf. auch schwer zu finden. Wir empfehlen Ihnen als Handlungshilfe den Passus, der als Fußnote unter der o.g. Tabelle zu finden ist als Richtlinie:

„Auflagen im Sinne dieser Aufstellung sind zum Beispiel: Zugangskontrollen, Quadratmeter pro Personen, Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, Abstandsregeln, Einschränkung des Begegnungsverkehrs, Mund-Nasen-Bedeckung, es sei denn, am Tisch in der Gastronomie; Vorlage Hygienekonzept bei Bewegungen analog Einzelhandel (Quadratmeterregel), bei stationär analog Gastronomie (Abstandsregel), bei Veranstaltungen ist eine Personenobergrenze definiert, da es sich bei ihnen um einmalige Events mit ggf. überregionaler Anziehungskraft und erhöhtem Begegnungsverkehr handelt.“

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/20200513_Anhang_PrM_PK_Corona-Zukunftsperspektive_RLP_Tabelle_Rheinland-Pfalz.pdf
(Quelle: Land Rheinland Pfalz, Fußnote Stand 19.05.2020)

Weiterhin empfehlen wir Ihnen den engen Austausch mit Ihren Berufsverbänden – diese haben in vielen Fällen bereits abgestimmte oder valide ausgearbeitete Hygienekonzepte, Arbeitsschutzrichtlinien, etc.

Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung und Auslegungshilfen - (Stand 18.05.2020)

Mit gestrigem Datum, dem 18. Mai 2020, trat die nunmehr 7. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (7. CoBeLVO) in Kraft. Sie finden sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/7._CoBeLVO.pdf

Die Auslegung der Verordnung mit Blick auf Ihr Unternehmen kann mitunter sehr herausfordernd sein. Oft finden Sie Hilfe bei den „Auslegungshilfen“. Diese finden Sie ebenfalls auf der Seite mit den Rechtsverordnungen und zwar hier ganz unten unter „Archiv“: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Bitte beachten Sie dabei, dass die Auslegungshilfen der 6. Corona-Verordnung sowie die älteren Auslegungshilfen weiterhin Gültigkeit haben – Sie sich also hierauf beziehen können. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6._CoBeLVO_Auslegungshilfe__Stand_14.05.2020_.pdf

Auslegungshilfen der 7. Corona-Verordnung sind – Stand heute – noch nicht veröffentlicht, wurden aber vom Ministerium in Mainz angekündigt für die nächsten Tage.

Ausblick – Mehr:WERT die Unternehmermarke des Rhein-Lahn-Kreises

Hinter den Kulissen arbeiten wir, Ihre Wirtschaftsförderung Rhein-Lahn, bereits eifrig daran, dass wir Sie, die Unternehmerinnen und Unternehmer der Region auch künftig gut unterstützen können in den bestehenden und neuen Herausforderungen. Sie alle, das sind mehr als 5.000 Betriebe mit knapp 30.000 Beschäftigten im Rhein-Lahn-Kreis (Quelle: Statistisches Landesamt, 2018), werden wir mit einer eigenen Kampagne, der Unternehmermarke „Mehr:WERT“ noch stärker in den Fokus rücken.

Dazu gehören Medienkampagnen online und print, eine kreiseigene Plattform für eine bessere Auffindbarkeit und Transparenz von Unternehmern für Kunden und Fachkräfte sowie ein Unternehmerpreis des Rhein-Lahn-Kreises und ein messeähnlicher Wirtschaftsempfang in 2021. Wir werden darüber in den nächsten Newslettern berichten.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de