Kernpunkte der Soforthilfen (Zuschüsse):

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen (gelten für alle Wirtschaftsbereiche) sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:


· bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
· bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Hier finden Sie die weiteren bereits bekannten Details

Wichtig: Wir informieren Sie unaufgefordert, wenn das Programm umgesetzt ist und entsprechende Anträge vorliegen! Eine Beantragung kann derzeit noch nicht erfolgen! Anträge liegen noch nicht vor


Sozialschutz für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige wird unbürokratischer und einfacher zugänglich

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich „Arbeitslosengeld II), sichert den Lebensunterhalt, wenn keine anderen Hilfen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für Familien wird modifiziert. Die komplette Pressemeldung finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket.html

Wichtig: Wir informieren Sie unaufgefordert, wenn das Programm umgesetzt ist und entsprechende Anträge vorliegen! Eine Beantragung kann derzeit noch nicht erfolgen! Anträge liegen noch nicht vor


Hilfen für Künstler und Kreative

Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung.

Eine Übersicht der geplanten Maßnahmen im Detail, inklusive bereits vorhandener Links finden Sie hier in der kompletten Pressemeldung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438?view=renderNewsletterHtml

Wichtig: Wir informieren Sie unaufgefordert, wenn das Programm umgesetzt ist und entsprechende Anträge vorliegen! Eine Beantragung kann derzeit noch nicht erfolgen! Anträge liegen noch nicht vor

Übersicht über bereits bestehende Maßnahmen (hierüber hatten wir Sie bereits im letzten Newsletter informiert)


Eine Übersicht der aktuell bereits bestehenden Fördermaßnahmen


· Darlehen und Bürgschaften
· Kurzarbeitergeld und
· Steuerliche Maßnahmen

finden Sie unter folgendem Link: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de