Newsletter Juni 2020

Blick nach vorne wagen - Neue Corona-Hilfen bis €150.000

Sehr geehrte Damen und Herren,

Corona beherrscht noch immer mehr oder weniger den Alltag jedes einzelnen. Wichtig ist nun auch den Blick nach vorne zu wagen und Möglichkeiten zu nutzen. Einzelne Unternehmen sind aber auch weiterhin so stark betroffen, dass sie ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Das Kabinett hat für diese Unternehmer weitere Corona-Hilfen i. H. von insgesamt 25 Mrd. EUR beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates und Bundestages steht noch aus! Wir empfehlen betroffenen Unternehmen aber bereits heute erste Vorbereitungen, wenn Sie antragsberechtigt sind, da die Mittel im Volumen begrenzt sind. Die maximale Förderung beträgt  bis zu 150.000 Euro je Unternehmen für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Bei den Geldern handelt es sich um Zuschüsse! Dieses neue Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt!

Warum empfehlen wir Ihnen bereits jetzt, sich mit dem Programm zu beschäftigen, wenn Sie antragsberechtigt sind? Antragstellung und Zuschusshöhe werden an dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und orientieren sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den Monaten Juni bis August 2020. Es gilt der Grundsatz: je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss. Für die Berechnungen benötigen Sie Unterstützung von Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, über den vss. auch die Anträge gestellt werden sollen. Nutzen Sie daher vielleicht bereits jetzt die Zeit und bereiten Sie die Unterlagen vor. Der Fördertopf ist zwar aufgrund valider Schätzungen berechnet, aber er ist eben begrenzt.

Die bereits bekannten Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie unter folgendem Link:  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Wir halten Sie informiert, sobald es Neuigkeiten gibt!

Beste Grüße

Ihre Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft  Rhein-Lahn mbH

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de