Newsletter April 2021

„LUCA-App“ im Rhein-Lahn-Kreis

Der Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Land Rheinland Pfalz als einer von sechs Testlandkreisen für die LUCA App ausgewählt. Die Bereitstellung zum Betrieb der LUCA App wurde von Seiten des Kreis-Gesundheitsamts technisch umgesetzt.
In Zusammenarbeit mit den Projekt-Verantwortlichen des Landes und dem Betreiber der LUCA-App wurden die Voraussetzungen geschaffen, um zum vom Land vorgegebenen Starttermin für die Testphase am Montag, dem 12. April 2021, einsatzbereit zu sein.
Das bedeutet, dass sich Gewerbetreibende und Privatpersonen im Rhein-Lahn-Kreis bei LUCA anmelden und die App nutzen können.

Weitere Infos unter: https://www.luca-app.de/mein-luca/

 

Generelle Informationen zur LUCA-App:

 

      • das Land Rheinland-Pfalz setzt im Kampf gegen Corona auf die digitale Nachverfolgung über die Smartphone App „LUCA“. Neben Impfungen und Tests gilt die Kontaktnachverfolgung als dritte Säule im Kampf gegen die Pandemie. Eine digitale Lösung kann hierbei sowohl die Gesundheitsämter, als auch UnternehmerInnen erheblich entlasten. Die Anwendung hat vor allem für Gäste und Kunden einen entscheidenden Vorteil: Diese müssen die Daten nur einmal in die App eintragen und können sich dann mittels „QR-Code“ einchecken.
      • Die Anwendung LUCA ermöglicht nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache und verschlüsselte Übermittelung der Daten an die Gesundheitsämter und eine automatische Information der AnwenderInnen über mögliche Risikokontakte.
      • Die App ist für UnternehmerInnen und AnwenderInnen kostenfrei. Die Kosten werden von Bund und Ländern übernommen.
      • Die Kreise Westerwald, Rhein-Lahn, Mayen-Koblenz, Bad Kreuznach und Ahrweiler sollen zunächst als Modellregionen für die Erprobung der digitalen Kontaktnachverfolgung via LUCA beginnen.
      • Wo aktuell noch keine Vernetzung mit LUCA besteht, muss die Kontaktnachverfolgung über Papierformulare sichergestellt werden. Ob eine Vernetzung mit LUCA besteht, müssen Unternehmer ausserhalb des Rhein-Lahn-Kreis (denn bei uns steht diese ja bereits) mit der jeweiligen Kreisverwaltung abklären, da ansonsten die automatische Kontaktverfolgung über die Gesundheitsämter nicht funktioniert.
Aktuelle Corona-Maßnahmen und welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können

Welche Maßnahmen gelten seit Dezember?

 

      • Die bisher geltenden Regeln werden erneut bis zum 18. April verlängert.
      • Der Einzelhandel wurde am 16. Dezember geschlossen.
      • Ebenfalls am 16. Dezember musste die Gastronomie schließen, der Verkauf von Speisen und Getränken zur Mitnahme bleibt weiterhin erlaubt.
      • Friseure dürfen seit dem 01.März wieder öffnen.
      • Der Einzelhandel und andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe sollen erst wieder öffnen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen höchstens 35 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern liegt.
      • Für Hotel, Gastronomie und Freizeit gibt es noch keine klaren Termine. In einigen Regionen mit niedriger Inzidenz können unter strengen Schutzmaßnahmen Öffnungen ermöglicht werden.
      • ArbeitgeberInnen sollen ihren Mitarbeitenden, wenn die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.
      • Anderenfalls sollen Unternehmen ihren Mitarbeitenden wöchentlich bis zu zwei Corona-Tests anbieten.

 

Die wichtigsten Corona-Hilfen im Kurz-Überblick


Für viele Unternehmer und Unternehmerinnen hat sich durch die lange andauernden Einschränkungen mittlerweile bereits Routine eingestellt, bei der Beantragung der Hilfen. Hier geben wir noch einmal einen Kurzüberblick.
Hier finden sie zunächst eine grafische Darstellung!

 

Die Novemberhilfe/Dezemberhilfe

Die Novemberhilfen erhalten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die indirekt oder direkt von den Schließungen betroffen sind. Mit Verlängerung dieser Schließungen werden auch die Novemberhilfen  / Dezemberhilfe, verlängert. Die Antragsfrist für die November / Dezemberhilfe endet am 30.04.2021!

 

Hier  finden Sie weitere Informationen zur November / Dezemberhilfe

 

Die November-/ Dezemberhilfen können alle von den Corona-bedingten Schließungen direkt betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständigen geltend machen sowie Unternehmen die 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt Betroffenen generieren.

 

Überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe

Die aktuell bis zum 31.Dezember laufende Überbrückungshilfe zwei wird zur deutlich erweiterten Überbrückungshilfe drei und bis Ende Juni 2021 verlängert. Die besonders von Corona betroffenen Gruppen der Soloselbstständigen, FreiberuflerInnen und Unternehmen erhalten damit Unterstützung, in Form von Zuschüssen die sie nicht zurückzahlen müssen. Für Soloselbstständige gibt es alternativ zu den Fixkostenzuschüssen der Überbrückungshilfe, die Neustarthilfe. Für beide Programme endet die Antragsfirst am 31.08.2021.

 

Hier finden Sie mehr Informationen zur Überbrückungshilfe 3 und der Neustarthilfe

 

WICHTIG: Mit den aktuellen Neuerungen der Überbrückungshilfe drei entfällt die Unterscheidung in direkt- und indirekt betroffene Unternehmen. Antragsberechtigt sind somit alle Unternehmen die von Umsatzrückgängen von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr betroffen sind.

Antragsberechtigte der Neustarthilfe sind alle Soloselbstständigen, insbesondere KünstlerInnen, die keine Überbrückungshilfe drei erhalten und die ihr Einkommen innerhalb des Vergleichszeitraumes zu 51 Prozent aus selbstständigen Tätigkeiten finanziert haben.

 

Härtefallhilfe

Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot für Unternehmen zu den bisherigen Hilfen. Damit können Länder Einzelfälle prüfen und individuell nach Ermessen entscheiden wer Unterstützung benötigt. Dazu werden einmalig Mittel von bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe.

 

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Härtefallhilfen

 

Die Härtefallhilfe können sowohl Unternehmen als auch Selbstständige beantragen, wenn Corona-bedingt ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Die Entscheidung darüber treffen die Länder unter Berücksichtigung von Billigkeitskriterien. Berücksichtigt wird der Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021. Nicht Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder inländischen Sitz sowie Öffentliche Unternehmen.

DigiBoost – die Digitalisierungsförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Seit März steht das Land Rheinland-Pfalz Unternehmen bis 100 Mitarbeitern die Digitalisierung umsetzen möchten mit dem Förderprogramm DigiBoost zur Seite. Zuschüsse von bis zu 15.000 EUR und einer Förderquote von bis zu 75%, abhängig von der Unternehmensgröße, sind die Eckdaten des Programms. Kleine Betriebe  stehen hier besonders im Fokus der attraktiven Förderung:

      • Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern: 75% Förderquote, 25% Eigenanteil
      • Betriebe mit 10-29,9 Mitarbeitern: 50% Förderquote, 50% Eigenanteil
      • Betriebe mit 30-100 Mitarbeitern: 25% Förderquote, 75% Eigenanteil


Gefördert werden Digitalisierung von:

 

      1. Produktion und Verfahren
      2. Produkten und Dienstleistungen sowie
      3. Geschäftsmodelle und Vertriebskanäle

Das Programm wird von der Förderbank des Landes Rheinland-Pfalz ISB unter der Nummer 183 geführt. Hier finden Sie weitere Informationen und den Onlineantrag.

Vor Antragstellung sind spezifische Informationsangebote der Kammern (IHK, HWK und LWK) wahrzunehmen, die Teilnahme an einer solchen Information ist mit der Antragstellung nachzuweisen. Hier  gelangen Sie direkt zu den Angeboten der Kammern.

Heimatliebe – kennen Sie unsere Gastronomen und Einzelhändler im Kreis?

Unter dem Thema „Heimatliebe“ hat der Rhein-Lahn-Kreis gemeinsam mit den lokalen Wirtschaftsförderern der Verbandsgemeinden bereits im letzten Jahr eine Kampagne zur Unterstützung der lokalen Gastronomen und Einzelhändler gestartet.

Nun ging es weiter mit Kurzportraits unserer heimischen Gastronomen und Einzelhändler im knackigen Kurzfilm! Hand auf’s Herz – kennen Sie die als „Einheimischer“ auch schon alle? Seien Sie gespannt und lassen Sie sich einladen.

Hier finden Sie die Trailer, geordnet nach Verbandsgemeinde: https://heimatliebe.wfg-rheinlahn.de/

 

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de