Newsletter Oktober 2020

Die Überbrückungshilfe II kann seit dem 21.10. von Unternehmern beantragt werden. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Förderkonditionen wurden in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe verbessert.

Hier haben wir die Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

  • Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten
  • Auch kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler können Überbrückungshilfe erhalten.
  • Unternehmen, die trotz bereits erhaltenen Zuschüssen weiter oder erneut wegen der Auswirkungen der Pandemie hohe Umsatzrückgänge erleiden, können weitere Zuschüsse beantragen. Je höher der Umsatzrückgang, desto höher der Fixkostenzuschuss. Dieser kann bis zu 90% betragen.
  • Anträge können durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.

Da Präsenzveranstaltungen auch weiterhin stark eingeschränkt sind oder ausfallen, stellen digitale Angebote eine wichtige Alternative für Kommunikation, Abstimmungen, Fortbildungen oder Messeersatz dar. Kurz: Social Distancing durch Digitalisierung.

Unter dem Stichwort Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Berlin finden Sie zahlreiche Smarte Tools für effizienten Einsatz in Ihrem Unternehmen. Insgesamt 10 hilfreiche und kostenlose Programme werden hier vorgestellt und stehen ihnen zur Effizienzsteigerung im Arbeitsalltag für die ortsunabhängige Zusammenarbeit im Team zur Verfügung.

Hier kommen Sie direkt zu der Infoseite mit allen Erläuterungen, Downloadlinks und Hilfen.

Die Covid-19-Pandemie beschert vielen Unternehmern weiterhin Einschränkungen, Einbußen und Unsicherheit. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Ländern zahlreiche Hilfen, Förderungen und Erleichterungen geschaffen, die unseren Unternehmen und deren Mitarbeitern dienen.

Einen umfassenden Überblick über alle Fördermaßnahmen des Bundes finden Sie hier:

Die Flut der Informationen rund um Corona zu managen ist eine weitere Herausforderung. Wir möchten an dieser Stelle gerne auf die offizielle Corona-Homepage des Landes Rheinland-Pfalz verweisen. Hier finden Sie stets ganz aktuell und von offizieller Quelle alles Wichtige.

Ebenfalls finden Sie hier zum Beispiel Quarantäne-Regeln für die Einreise, fertige Hygienekonzepte für verschiedene Bereiche, Rechtsgrundlagen und beispielsweise auch Informationen in anderen Sprachen.

Hier finden Sie die offizielle Corona-Homepage des Landes Rheinland-Pfalz.

In 2019 haben wir im Rhein-Lahn-Kreis die Unternehmermarke Mehr:WERT ins Leben gerufen. Unter diesem Markennamen und Logo vereinen wir viele Maßnahmen für das Unternehmertum im Kreis.

Eine Maßnahme ist es, die Kompetenz unserer Unternehmer im Rhein-Lahn-Kreis vorzustellen und gleichzeitig sichtbar zu machen. Alle wichtigen Megatrends, Businessmodelle und Entwicklungen spiegeln sich bei unseren Unternehmen im Kreis wider und das ist großartig.

Neugierig? Dann schauen Sie doch mal hier vorbei und lassen Sie sich von mittlerweile 5 interessanten Praxisbeispielen von Unternehmern aus der Region begeistern und zum Mitmachen inspirieren. Die Kampagne begleitet unser Partner Rhein-Zeitung in Print- und Onlinemedien, auf Social-Media und der LED-Wand im Gewerbegebiet Maaracker, Nievern.  Immer am ersten Donnerstag im Monat stellen wir ein neues Thema mit Praxisbeispiel aus der Unternehmerschaft vor.

Für viele Soloselbständige ist die Situation weiter sehr angespannt, insbesondere weil Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt werden.

Damit auch insofern die Existenz von Unternehmensinhabern, Freiberuflern und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wurde der Zugang zur Grundsicherung (SGB II) vereinfacht. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Hier finden Sie die Informationen der Agentur für Arbeit zu diesem Thema.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de