Newsletter Januar 2021

Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II und III – damit Sie den Durchblick behalten finden Sie anbei zwei Diagramme, die einen guten Überblick über die aktuellen Maßnahmen des Bundes geben:

 

Quelle: Bundesfinanzministerium

Viele Soloselbstständige – etwa viele Künstlerinnen und Künstler – haben im Rahmen ihrer Tätigkeit vergleichsweise geringe betriebliche Fixkosten wie etwa Büromieten etc. Da sich die bestehenden Hilfen für Unternehmen häufig an den Fixkosten orientieren, können sie von Hilfen wie der Überbrückungshilfe bisher nur sehr eingeschränkt partizipieren. Um Soloselbständige besser unterstützen zu können, ergänzt der Bund die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale. Diese sogenannte Neustarthilfe für Soloselbständige wird als Teil der Überbrückungshilfe gewährt. Diese Hilfe beträgt bis zu 5.000 EUR.

Die Neustarthilfe ist Bestandteil der Überbrückungshilfe III, die ab dem 1. Januar 2021 gilt. Details zur Beantragung sind auf der gemeinsamen Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Weitere Informationen im Rahmen der FAQ finden Sie auch hier

In Flächenregionen wie dem Rhein-Lahn-Kreis und in ländlichen Regionen verzeichnen wir im Rahmen der Corona-Krise verstärkt Anfragen für Geschäfts- und Wohnraum aus Ballungszentren. Auch Gewerbeflächen werden verstärkt angefragt.

Ein aktives, kreisweites Angebot vorhandener Gewerbeflächen, Gewerbeimmobilien zum Kauf oder zur Miete, Neubaugebiete oder auch Angebote im Immobilienmarkt sind für uns wesentlicher Teil des Standortmarketings. Daher haben wir gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und Städten im Rhein-Lahn-Kreis ein kreisweites, professionelles Immobilienportal „KIP“ mit dem Partner Immovativ auf den Weg gebracht.

Bitte achten Sie auf die Aktionen in Ihrer Verbandsgemeinde, die nun zeitnah zu diesem Thema starten. Gerne können Sie sich bei Fragen oder Interesse zu diesem Thema auch direkt an Ihre Wirtschaftsförderer in den Regionen wenden oder an uns hier in der WFG im Kreis.

Hier werden Sie in den nächsten Monaten die Angebote aus dem gesamten Rhein-Lahn-Kreis finden. Bitte seien Sie noch etwas geduldig – das Portal wird sich erst nach und nach füllen!

Klimaschutz lebt davon, dass möglichst viele mitmachen. Deshalb fördert die Bundesregierung alle, die auf ein umweltfreundliches Elektroauto umsteigen und dafür zu Hause eine Ladestation installieren.

Der Bund fördert den Kauf einer neuen Ladestation oder Wallbox. Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie 900 Euro Zuschuss für jeden Ladepunkt erhalten. Die Antragstellung ist sehr einfach und ist in 5 Minuten online auf der Internetseite der KfW zu erledigen. Den Zugang zum Online-Antrag sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de