Newsletter Februar 2021

Seit gestern Abend wissen wir – der Lockdown geht noch weiter. Hier finden Sie alle Beschlüsse im Wortlaut und können sich umfänglich informieren. Frau Dreyer hat für heute Vormittag die Pressekonferenz aus Rheinland-Pfalz angekündigt. Die Ergebnisse werden Sie dann hier finden.

Beschlüsse.pdf

Seit gestern Abend kann endlich die seit Dezember angekündigte Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Steuerberater sind bereits freigeschaltet und können den 5seitigen Antrag für Ihre Mandanten nun erfassen.

Weiterhin wurde die Überbrückungshilfe nochmals vereinfacht und erweitert:

  • Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30%
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100% als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Wenn Sie mehr wissen möchten, finden Sie das hier.

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und der Zugang erweitert.

Hier finden Sie einen Überblick in der Grafik bzw. zum eigenen Download

Mehr Informationen finden Sie direkt bei den Ministerien.

Auch Soloselbständige können bei der Überbrückungshilfe III Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte (=Steuerberater) stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst.

Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro kann nur direkt beantragt werden. Die Neustarthilfe, die Soloselbständige direkt und ohne Hinzuziehung eines Steuerberaters beantragen können, ist leider noch nicht freigeschaltet! Wir gehen davon aus, dass Sie sich hier informieren können, wenn die Antragstellung möglich ist.

Auch wenn die Corona-Pandemie derzeit alles überschattet – Nachhaltigkeit und Klimawandel bleiben Kernthemen und Megatrends.
Rheinland-Pfalz hat seit kurzer Zeit das Solarkataster Rheinland-Pfalz online gestellt. Über die Energieagentur Rheinland-Pfalz können Sie sich selbst informieren: www.solarkataster.rlp.de
Mit dem Kataster kann online und mit wenigen Klicks die Rentabilität einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage und ggf. zusätzlichem Stromspeicher berechnet werden.
Die Installation einer neuen Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern wird zudem im Rahmen des Solar-Speicher-Förderprogramms gefördert. Informationen dazu https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/solar-speicher-programm/) finanziell unterstützt.

Privathaushalte und kommunale Liegenschaften (z.B. Schulen) sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen können diese Förderung beantragen.

Die vollständige Mitteilung der Energieagentur finden Sie hier: https://www.energieagentur.rlp.de/service-info/die-energieagentur-informiert/aktuelle-meldungen/aktuelles-detail/landesweites-solarkataster-startet

Unternehmen und Kommunen, die an der Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie) interessiert sind, können sich unmittelbar an die Energieagentur Rheinland-Pfalz wenden. Ansprechpartner für Unternehmen ist dort Herr Christian Synwoldt, Ansprechpartnerin für Kommunen ist Frau Ute Zimmermann.

Christian Synwoldt
Stv. Abteilungsleiter Nachhaltige Energieversorgung & Referent für Erneuerbare Energien
Tel: 0631 34371 152
christian.synwoldt@energieagentur.rlp.de

Ute Zimmermann
Projektmitarbeiterin Erneuerbare Energien
Tel: 0631 34371 180
ute.zimmermann@energieagentur.rlp.de

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die WFG Rhein-Lahn zur Verfügung.
Tanja Steeg

Tanja Steeg

Geschäftsführerin
02603 - 972 194
tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de

Andreas Minor

Andreas Minor

Stv. Geschäftsführer, Prokurist
02603 – 972 262
andreas.minor@rhein-lahn.rlp.de